"Technische Überprüfungen von Betäubungsanlagen".
Autoren: Olaf Czitrich, Daniela Eichmann, Jochen Lüttig, Josef Schulze Döring.
Erschienen in RFL (Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung,
Ausgabe 4, April 2010.
Auszug:
Die Tierschutzschlachtverordnung regelt die Betreuung, die Beförderung, die Aufbewahrung, die Ruhigstellung und das Betäuben, Töten und Schlachten von Tieren, bei denen die Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen oder seuchenrechtlichen Gründen erfolgt. Dabei bezieht sich die Verordnung nicht nur auf die meist geschlachteten Tiere wie Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel, sondern auf Küken, Kaninchen, Fische, Gatterwild, Pelztiere und andere. Die Verordnung fordert von den verantwortlichen Veterinären hierin auch die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der vorhandenen Anlagen und angewendeten Verfahren, sowie die Beurteilung hinsichtlich ihrer Eignung zur tierschutzgerechten Betäubung und Tötung.
In der Verordnung werden darüber hinaus für die verschiedenen zugelassenen Verfahren spezifische Prüfungen der technisch-physikalische Funktionen vorgegeben. Dies erfordert neben den technischen Kenntnissen der unterschiedlichen Anlagen und Verfahren eine vielfältige Ausstattung an Mess- und Prüfgeräten. Und nicht zuletzt auch sehr viel Zeit, da sowohl die großen, als auch die kleinen Schlachtstätten, inklusive der selbstschlachtenden Ladenfleischereien zu prüfen sind.
Seit einigen Jahren führen die Amtsingenieure (Technische Sachverständige) der Länder diese Kontrollen für die zuständigen Untersuchungsbehörden in Amtshilfe durch. Diese Verfahrensweise bietet sich insofern an, da dort das technische Know-How und die erforderlichen Prüfgeräte gebündelt zur Verfügung stehen ...

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